Eigentumswohnung: Thermostatventile in den Wohnungen gehören allen

29-DEC-09

Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme in Eigentumswohnungen dienen - auch - dem gemeinschaftlichen Gebraucht aller Wohnungseigentümer und sind deshalb Gemeinschaftseigentum. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Fall der Reparatur der Fußbodenheizung eines Wohnungseigentümers entschieden, die Kosten in Höhe von 1.543 Euro verursachte. Daraus, dass die Eigentümer verpflichtet seien, aufgrund der Energiesparverordnung ihre Heizungsanlage - auf Verlangen nur eines Miteigentümers - mit einer Regelungseinrichtung zu versehen, könne gefolgert werden, dass die Gemeinschaft der Eigentümer die Kosten der Installation zu tragen habe. Dieses Ergebnis bedeute allerdings, dass sich die hier "siegende" Wohnungseigentümerin künftig ihrerseits an entsprechenden Reparaturen der anderen Wohnungseigentümer "wird beteiligen müssen". (AZ: 8 W 404/07)